· 

Für den Enkel gespart, für die Pflege eingezogen

In unserer alternden Gesellschaft werden immer mehr Menschen zum Pflegefall. Wenn die Pflegekosten das Budget des Pflegebedürftigen übersteigen und keine Vorsorgeversicherung abgeschlossen wurde, springt der Staat zunächst ein. Im Anschluss versucht er seine Auslagen zurückzubekommen, etwa bei den Kindern, sofern diese gut verdienen. Er darf aber auch auf im Namen der Enkelkinder angelegte und besparte Lebensversicherungen und Sparkonten zugreifen, wie ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Celle bekräftigt hat.

 

Zu verhandeln war, ob Bonussparkonten, die eine Großmutter 2003 und 2005 für ihre beiden Enkel angelegt und mit 50 Euro monatlich bespart hatte, vor dem Zugriff des Staates sicher sind. Immerhin liefen die Konten auf die Namen der Enkel. Mit der Entscheidung pro Sozialträger haben die Richter für Verunsicherung gesorgt: Wie kann man seinen Enkelkindern auf sichere Weise Geld zukommen lassen, ohne dass es später wieder eingezogen werden kann? Zur Disposition stehen generell Schenkungen, die nicht als Anstandsschenkung gelten. In letztere Kategorie fallen beispielsweise Hochzeitsgeschenke. Liegt der Zweck dagegen im Kapitalaufbau, wie auch bei einer Kapitallebensversicherung, hat der Staat prinzipiell ein Zugriffsrecht. Die beste Vorsorge ist eine private Pflegezusatzversicherung, die indirekt auch das für die Enkel angesparte Vermögen schützt